Beratung
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Die Gesellschaft befindet sich im Wandel.
Gesetzgeber und Gerichte tragen diesem Umstand Rechnung durch die Novellierung und Neuverabschiedung
von Gesetzen und Verordnungen und ständiger Rechtsfortbildung durch die Rechtsprechung.
Für den Mandanten bedeutet dies eine unüberschaubare Fülle an rechtlichen Vorschriften.
Hier setzt eine umfassenende Beratungstätigkeit den ersten Schwerpunkt.
Prävention ist das wirksamste Mittel, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, die Interessenlage der Parteien zu analysieren
und aufeinander abzustimmen.
Vertretung
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Eine umfassende Beratung wird nur ergänzt durch die konsequente und zeitnahe Vertretung vor Gericht.
Es ist nicht notwendig, sich monate- oder teilweise jahrelangen außergerichtlichen Verhandlungen auszusetzen.
Unnötige Verhandlungen kosten Zeit und Geld. Sie zermürben den Anspruchsinhaber und führen zu keinen befriedigenden Ergebnissen.
Dies gilt insbesondere für die Bereiche des Privatversicherungs- und Haftungsrechts.
Die gerichtliche Interessendurchsetzung ist für den Anspruchsinhaber nach dem Scheitern außergerichtlicher Verhandlungen unumgänglich.
Das Verschleppen rechtlicher Beratung oder unausweichlichen Rechtsstreits birgt die Gefahr des Anspruchsverlustes.
Schwerpunkte:
Sozialversicherungsrecht/Sozialrecht |
Privatversicherungsrecht Personenschaden
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